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Feuer Türen
Brandschutztüren werden zum Schutz von Wohn- und Gewerberäumen wie Wohnungen und Häusern, Büros und vor allem Räumen in Gebäuden mit erhöhter Brandgefahr eingesetzt.
Solche Objekte werden in verschiedene Brandabschnitte eingeteilt, um den durch einen möglichen Brand verursachten Schaden zu minimieren. Einzelne Brandabschnitte werden durch unterschiedliche Bauwerke getrennt. Sowohl tragende Konstruktionen als auch nichttragende Konstruktionen, darunter auch Brandschutztüren.
Diese Türen werden nach den Materialien, aus denen sie hergestellt sind, und auch nach der Feuerbeständigkeit in mehrere Gruppen eingeteilt. Am weitesten verbreitet und auch am kostengünstigsten sind Türen mit der Kennzeichnung DP3, die aus brennbaren Materialien bestehen. DP2 bezeichnet eine Tür mit einer kombinierten Konstruktion, die sowohl aus brennbaren als auch nicht brennbaren Materialien besteht. Unter DP1 versteht man eine Konstruktion, die vollständig aus nicht brennbaren Materialien besteht, beispielsweise eine Ganzmetalltür.
In Bezug auf die Feuerbeständigkeit sind Brandschutztüren mit Buchstaben und einer Zahl gekennzeichnet, wobei die Zahl den Zeitraum in Minuten angibt, in dem die Tür hohen Temperaturen und Flammen standhalten kann. Üblicherweise liegt sie zwischen 15 und 180. Die Buchstaben vor dieser Zahl geben die Art des Feuerwiderstands an.
Grundkennzeichnung von Brandschutztüren: EW – feuerbeständig | 30 – Widerstand in Minuten EI – feuersicher | DP3 – Tür mit Holzstruktur C – Tür mit Selbstschließer | DP1 – Tür mit Metallstruktur S – Rauchschutztür
In einigen Fällen kann eine bestimmte Feuerwiderstandsanforderung auch den Buchstaben C am Ende der Spezifikation enthalten. Dies weist darauf hin, dass ein Selbstschließer erforderlich ist.